| Kategorie | Beschreibung | Betrag | Zeitraum / Hinweis |
|---|---|---|---|
| Aufnahmegebühr | Einmalige Aufnahmegebühr (ein Monatsbeitrag, siehe Mitgliederbeiträge) | entspricht 1 Monatsbeitrag | einmalig |
| Gebühr | Gebühr für Rechnungszahler | 1,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag | Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 25,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag | Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 15,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag | Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lj., Studenten (bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung) |
15,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag Familie | Familien (Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre), 1. Mitglied | 34,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag Familie | Jedes 2., 3. und 4. Familienmitglied | 7,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag Familie | Maximaler Familienbeitrag | 55,00 EUR | monatlich |
| Mitgliederbeitrag | Passive Mitglieder, Ehrenmitglieder, Erw. Eltern-Kind-Turnen | 5,00 EUR | monatlich |
| Umlage Yoga | 8,00 EUR | monatlich | |
| Umlage Tanzen | pro Paar | 10,00 EUR | monatlich |
| Umlage Hockey | Hockey Aufnahmegebühr | 50,00 EUR | einmalig |
| Umlage Hockey | Hockey Erwachsene/Jugendliche | 240,00 EUR | jährlich |
| Umlage Hockey | Hockey Familien | 400,00 EUR | jährlich |
| Umlage Fußball | Fußball Kinder und Jugendliche | 2,50 EUR | monatlich |
| Umlage Fußball | Fußball Erwachsene | 1,00 EUR | monatlich |
| Umlage Leichtathletik | Leichtathletik je Mitglied | 2,00 EUR | monatlich |
(1) Die Beiträge sind
auf eines der bestehenden Vereinskonten zu zahlen.
(2) Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der Beitragszahlung fällig.
(4) Die Mitglieder sollen den Verein ermächtigen, fällige Beiträge per Lastschrift von ihrem Konto abzubuchen. Von dem Mitglied sind die dem Verein durch Nichteinlösung von Lastschriften entstehenden Kosten sowie eventuell anfallende Mahngebühren zu tragen.
(§ 4.2) Bei Austritt erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf der Kündigungsfrist. Beiträge, die darüber hinaus gezahlt wurden, werden auf Antrag erstattet.
(1) Der Austritt ist gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu erklären. Die Austrittserklärung Minderjähriger muss durch deren gesetzliche Vertreter abgegeben werden.
(2) Der Austritt wird mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende wirksam.