Beiträge

ab 01.01.2025


Aufnahmegebühr ein Monatsbeitrag, s. Mitgliederbeiträge
Verwaltungsgebühr für Rechnungszahler 1,00 EUR monatlich
   
Mitgliederbeiträge monatlich
Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres 22,00 EUR
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 14,00 EUR
Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lj., Studenten 14,00 EUR
(bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung)
Familien (Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre), 1. Mitglied 32,00 EUR
jedes 2., 3. und 4. Familienmitglied 7,00 EUR
maximaler Familienbeitrag 53,00 EUR
passive Mitglieder, Ehrenmitglieder, Erw. Eltern-Kind-Turnen 5,00 EUR
   
Umlagen
Yoga/mtl. 8,00 EUR
Tanzen/Paar/mtl. 20.00 EUR
Hockey Aufnahmegebühr 50,- EUR, jährlich Erw./Jugendliche 240,- EUR, Familien 400,- EUR
Fußball/Kinder und Jugendliche mtl. 2,50 EUR/Erwachsene mtl. 1,--EUR
Leichtathletik je Mitglied 2,00 EUR monatlich


Auszug aus der Beitragsordnung

(1) Die Beiträge sind
a) bei vierteljährlicher Zahlungsweise jeweils bis zum 15. des 1. Quartalmonats,
b) bei halbjährlicher Zahlungsweise jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli,
c) bei jährlicher Zahlungsweise bis zum 15. Februar des Beitragsjahres
auf eines der bestehenden Vereinskonten, unter Nennung der Mitgliedsnummern, zu zahlen.

(2) Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der ersten Beitragszahlung fällig.

(4) Die Mitglieder sollen den Verein ermächtigen, fällige Beiträge per Lastschrift von ihrem Konto abzubuchen.
Von dem Mitglied sind die dem Verein durch Nichteinlösung von Lastschriften entstehenden Kosten sowie evtl. anfallende
Mahngebühren zu tragen.

(§ 4.2) Bei Austritt erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Beiträge, die darüber hinaus gezahlt wurden, werden auf Antrag erstattet.


Auszug aus der Satzung

(1) Der Austritt ist gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu erklären.
    Die Austrittserklärung Minderjähriger muss durch deren gesetzl. Vertreter abgegeben werden.
(2) Der Austritt wird mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende wirksam.