Beiträge ab 01.01.2026



Kategorie Beschreibung Betrag Zeitraum / Hinweis
Aufnahmegebühr Einmalige Aufnahmegebühr (ein Monatsbeitrag, siehe Mitgliederbeiträge) entspricht 1 Monatsbeitrag einmalig
Gebühr Gebühr für Rechnungszahler 1,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres 25,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lj., Studenten
(bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung)
15,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Familie Familien (Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre), 1. Mitglied 34,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Familie Jedes 2., 3. und 4. Familienmitglied 7,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Familie Maximaler Familienbeitrag 55,00 EUR monatlich
Mitgliederbeitrag Passive Mitglieder, Ehrenmitglieder, Erw. Eltern-Kind-Turnen 5,00 EUR monatlich
Umlage Yoga   8,00 EUR monatlich
Umlage Tanzen pro Paar 10,00 EUR monatlich
Umlage Hockey Hockey Aufnahmegebühr 50,00 EUR einmalig
Umlage Hockey Hockey Erwachsene/Jugendliche 240,00 EUR jährlich
Umlage Hockey Hockey Familien 400,00 EUR jährlich
Umlage Fußball Fußball Kinder und Jugendliche 2,50 EUR monatlich
Umlage Fußball Fußball Erwachsene 1,00 EUR monatlich
Umlage Leichtathletik Leichtathletik je Mitglied 2,00 EUR monatlich

Auszug aus der Beitragsordnung

(1) Die Beiträge sind

  • a) bei vierteljährlicher Zahlungsweise jeweils bis zum 15. des 1. Quartalsmonats,
  • b) bei halbjährlicher Zahlungsweise jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli,
  • c) bei jährlicher Zahlungsweise bis zum 15. Januar

auf eines der bestehenden Vereinskonten zu zahlen.

(2) Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der Beitragszahlung fällig.

(4) Die Mitglieder sollen den Verein ermächtigen, fällige Beiträge per Lastschrift von ihrem Konto abzubuchen. Von dem Mitglied sind die dem Verein durch Nichteinlösung von Lastschriften entstehenden Kosten sowie eventuell anfallende Mahngebühren zu tragen.

(§ 4.2) Bei Austritt erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf der Kündigungsfrist. Beiträge, die darüber hinaus gezahlt wurden, werden auf Antrag erstattet.

Auszug aus der Satzung

(1) Der Austritt ist gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu erklären. Die Austrittserklärung Minderjähriger muss durch deren gesetzliche Vertreter abgegeben werden.

(2) Der Austritt wird mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende wirksam.