Beiträge



Aufnahmegebühr

ab 01.01.2024
Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres 20,00 EUR
Jugendmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
Studenten
12,50 EUR
Verwaltungsgebühr für Rechnungszahler monatlich 1,00 EUR


Mitgliederbeiträge monatlich

Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres 22,00 EUR
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 14,00 EUR
Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lj., Studenten (bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung) 14,00 EUR
Familien (Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre), 1. Mitglied 32,00 EUR
jedes 2., 3. und 4. Familienmitglied 7,00 EUR
maximaler Familienbeitrag 53,00 EUR
passive Mitglieder, Ehrenmitglieder, Erw. Eltern-Kind-Turnen 5,00 EUR


Mahngebühren

1. Mahnung 2,50 EUR
2. Mahnung 5,00 EUR


Umlagen

Yoga / mtl. 8,00 EUR
Tanzen / Paar/mtl. 20,00 EUR
Hockey Aufnahmegebühr 50,00 EUR
Hockey / jährl. Jugendliche / Erwachsene 120,00 EUR
Hockey / jährl. Familien 200,00 EUR
Fußball / mtl. Erwachsene 1,00 EUR
Fußball / mtl. Kinder / Jugendliche 2,50 EUR
Tennis, Erwachsene und Kinder / Jugendliche ohne Eltern in der Sparte 85,00 EUR
Tennis Kinder / Jugendliche 42,50 EUR



Auszug aus der Beitragsordnung

(1) Die Beiträge sind
a) bei vierteljährlicher Zahlungsweise jeweils bis zum 15. des 1. Quartalmonats,
b) bei halbjährlicher Zahlungsweise jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli,
c) bei jährlicher Zahlungsweise bis zum 15. Februar des Beitragsjahres
auf eines der bestehenden Vereinskonten, unter Nennung der Mitgliedsnummern, zu zahlen.

(2) Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der ersten Beitragszahlung fällig.

(3) Beginnt die Beitragspflicht erst zum 3. Quartalsmonat, brauchen der Beitrag für diesen Monat und die Aufnahmegebühr erst
zusammen mit dem nächsten Vierteljahresbeitrag gezahlt zu werden.

(4) Die Mitglieder sollen den Verein ermächtigen, fällige Beiträge per Lastschrift von ihrem Konto abzubuchen.
Von dem Mitglied sind die dem Verein durch Nichteinlösung von Lastschriften entstehenden Kosten sowie evtl. anfallende
Mahngebühren zu tragen.

(5) Fällige Beiträge per Lastschrift werden
a) bei vierteljährlichem Einzug bis zum 15. des 1. Quartalsmonats,
b) bei halbjährlichem Einzug jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli,
c) bei jährlichem Einzug bis zum 15. Februar des Beitragsjahres
eingezogen.

Ist der 15. des jeweiligen Monats ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird der Beitrag am nächsten Bankarbeitstag eingezogen.


Auszug aus der Satzung

(1) Der Austritt ist gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu erklären.
    Die Austrittserklärung Minderjähriger muss durch deren gesetzl. Vertreter abgegeben werden.
(2) Der Austritt wird mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende wirksam.