Beiträge



Aufnahmegebühr

ab 01.01.2022
Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres 20,00 EUR
Jugendmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
Studenten
12,50 EUR


Mitgliederbeiträge monatlich

Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres 20,00 EUR
Jugendmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12,50 EUR
Schüler und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lj., Studenten 12,50 EUR
Familien (Eltern und Kinder bis zu 18 Jahren), 1.Mitglied 30,00 EUR
jedes weitere Familienmitglied 4,00 EUR
maximaler Familienbeitrag (2-4 Familienmitglieder) 34,00 - 42,00 EUR
ab 5 Familienmitglieder 42,00 EUR
passive Mitglieder, Ehrenmitglieder, Erw. Eltern-Kind-Turnen 5,00 EUR


Mahngebühren

1. Mahnung 2,50 EUR
2. Mahnung 5,00 EUR


Sonderbeiträge

Yoga/mtl. 8,00 EUR
Tanzen/Paar/mtl. 20,00 EUR
Tanzen Kinder/mtl. 10,00 EUR
Hockey/jährl. Erwachsene 120,00 EUR
Hockey/jährl. Jugendliche 120,00 EUR
Hockey/jährl. Familien 200,00 EUR
Hockey Aufnahmegebühr 50,00 EUR
Fußball/mtl. Erwachsene 1,00 EUR
Fußball/mtl. Jugendliche 2,50 EUR



Auszug aus der Beitragsordnung

(1) Die Beiträge sind
a) bei vierteljährl. Zahlungsweise jeweils bis zum 15. des 1. Quartalsmonats,
b) bei halbjährl. Zahlungsweise jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli,
c) bei jährl. Zahlungsweise bis zum 15. Januar, auf eines der bestehenden Vereinskonten zu zahlen.


(2) Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der Beitragszahlung fällig.

(4) Die Mitglieder sollen den Verein ermächtigen, fällige Beiträge per Lastschrift von ihrem Konto abzubuchen. Von dem Mitglied sind die dem Verein durch Nichteinlösung von Lastschriften entstehenden Kosten sowie evtl. anfallenden Mahngebühren zu tragen.

(§ 4.2) Bei Austritt erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung
dem Verein zugegangen ist. Beiträge, die darüber hinaus gezahlt wurden, werden auf Antrag erstattet.



Auszug aus der Satzung

(1) Der Austritt ist gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu erklären.
    Die Austrittserklärung Minderjähriger muss durch deren gesetzl. Vertreter abgegeben werden.
(2) Der Austritt wird mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende wirksam.